Kriminalgericht Berlin-MoabitBundesarchiv, B 145 Bild-F088483-0024 / Thurn, Joachim F. / CC-BY-SA
Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine… WeiterlesenIn ihrem Artikel 5 gewährleistet die Menschenrechtskonvention jedermann ein Recht auf Freiheit und Sicherheit. Dies bedeutet insbesondere, dass die Freiheit eines Menschen nur aus bestimmten, in Artikel 5 Absatz 1 enumerativ aufgezählten Gründen beschränkt oder entzogen werden darf.
Ein Freiheitsentzug… Weiterlesen
Strasbourg, Europarat-Denkmal© EPei
Artikel 4 der Menschenrechtskonvention verbietet — außer Sklaverei und Leibeigenschaft — die staatlich angeordnete oder geduldete Zwangsarbeit sowie eine staatlich angeordnete oder geduldete Arbeitspflicht.Dieses Verbot von Zwangsarbeit und Pflichtarbeit gilt freilich nicht uneingeschränkt. Vielmehr ist eine… Weiterlesen
Artikel 4 Absatz 1 der Menschenrechtskonvention verbietet jegliche Form von Sklaverei und Zwangsarbeit.
Sklaverei bezeichnet den Zustand, in dem Menschen als Eigentum anderer behandelt werden. Nach der von den Vereinten Nationen verwendeten Definition bedeutet Sklaverei „die Rechtsstellung oder Lage einer… Weiterlesen
In ihrem Artikel 3 gewährleistet die Menschenrechtskonvention ein weiteres grundlegendes Menschenrecht: das Verbot der Folter.
Artikel 3 EMRK verbietet jegliche Form der Folter oder einer erniedrigenden oder unmenschlichen Behandlung. Dieses Verbot gilt absolut, selbst in Fällen von Aufruhr und Krieg… Weiterlesen
Nach dem in Artikel 1 ausgesprochenen allgemeinen Grundsatz der Bindung der Staaten an die Menschenrechte und Grundfreiheiten enhält die Menschenrechtskonvention direkt zu Beginn in ihrem Artikel 2 die Gewährleistung des elementarsten Menschenrechts überhaupt: des Rechts auf Leben.
Die Europäische Menschenrechtskonvention… Weiterlesen
In ihrem Artikel 1 verpflichtet die Menschenrechtskonvention alle Vertragsstaaten, die in ihr verbürgten Menschenrechte und Grundfreiheiten allen Personen zu gewähren, die ihrer Hoheitsgewalt unterstehen.
Artikel 1 EMRK tritt hierbei keine Unterscheidung nach verschiedenen Gewalten des Staates. Die Bindung an die… Weiterlesen
Zusatzprotokoll zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
vom 20. März 1952
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Die Unterzeichnerregierungen, Mitglieder des Europarats –
Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll enthalten sind
vom 16. September 1963
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Die… Weiterlesen