Entwicklung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Strasbourg, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten besitzt etwas weltweit einmaliges: einen eigenen internationalen Gerichtshof, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, an den sich jeder einzelne Bürger, der sich in einem der in der Menschenrechtskonvention oder ihren Zusatzprotokollen verbürgten Rechten verletzt sieht, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs mit einer Individualbeschwerde

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Sitzungssaal

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (European Court of Human Rights), EGMR, hat seinen Sitz in Straßburg. Er sollte nicht mit dem höchsten Gericht der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verwechselt werden. Als Organ des Europarats ist dieses internationale Gericht in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und wurde 1959 gegründet.

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Spruchkammern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte besteht aus Richtern, die je aus einem der Vertragssstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention stammen. Insgesamt sind zur Zeit 47 Richter hauptberuflich und vollkommen unabhängig am Gerichtshof tätig für eine Amtszeit von 9 Jahren. Danach können sie nicht wiedergewählt werden. Alle Richter sind einer von fünf Sektionen

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Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Die Zuständigkeit des Europäis­chen Gericht­shofs für Men­schen­rechte ergibt sich aus der Euroäis­chen Kon­ven­tion zum Schutz der Men­schen­rechte und Grund­frei­heiten. Danach führt der Gerichtshof Individualbeschwerdeverfahren nach Artikel 34 EMRK Staatenbeschwerdeverfahren nach Artikel 33 EMRK Gutachtenverfahren nach Artikel 47 EMRK durch. Die Individualbeschwerde (Individual applications) kann jede natürliche oder juristische Person, Personenvereinigung

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