Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten besitzt etwas weltweit einmaliges: einen eigenen internationalen Gerichtshof, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, an den sich jeder einzelne Bürger, der sich in einem der in der Menschenrechtskonvention oder ihren Zusatzprotokollen verbürgten Rechten verletzt sieht, nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs mit einer Individualbeschwerde
WeiterlesenEntwicklung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
