Ausreisefreiheit

Artikel 2 Absatz 2 des Protokolls Nr. 4 zur Menschenrechtskonvention postuliert die Ausreisefreiheit als Bürgerrecht.

Damit, dass das Protokoll diesem Recht eine besondere Bestimmung widmet, geht es von einer ähnlichen systematischen Auffassung aus wie das Bundesverfassungsgericht, das die Ausreisefreiheit nicht …

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Bildung

Artikel 2 des Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention schafft einen Rechtsanspruch auf Bildung. Im übrigen bekennt sich Artikel 2 des Zusatzprotokolls zu dem Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder und betont folgerichtig die Pflicht des Staates, bei den von ihm …

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Diskriminierungsverbot

In ihrem Artikel 14 sichert die Europäische Menschenrechtskonvention Jedermann die diskriminierungsfreie Ausübung der in der Konvention garantierten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu. Dabei verbietet die Menschenrechtskonvention in Ansehung der Menschenrechte jedwede Diskriminierung, gleich aus welchem Grund.

Allerdings enthält Artikel 14 der …

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Eheschließung

In seinem Artikel 12 gewährleistet die Europäische Menschenrechtskonvention das Recht eines jeden erwachsenen Bürgers, eine Ehe einzugehen und eine Familien zu gründen.

Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden. Auch der 1950 verabschiedeten …

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Eigentum

Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf Eigentum.

Diese Gewährleistung ist nicht in der Menschenrechtskonvention selbst, sondern im (ersten) Zusatzprotokoll enthalten. Bereits mit der Empfehlung vom 25. August 1950 hatte die Beratende Versammlung vorgeschlagen, den Entwurf der …

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Europäische Menschenrechtskonvention