Ausreisefreiheit

Artikel 2 Absatz 2 des Protokolls Nr. 4 zur Menschenrechtskonvention postuliert die Ausreisefreiheit als Bürgerrecht. Damit, dass das Protokoll diesem Recht eine besondere Bestimmung widmet, geht es von einer ähnlichen systematischen Auffassung aus wie das Bundesverfassungsgericht, das die Ausreisefreiheit nicht aus dem auf die Freizügigkeit bezüglichen Artikel 11 GG ableitet,

Weiterlesen

Ausweisung eigener Staatsangehöriger

Artikel 3 Absatz 1 des Protokolls Nr. 4 zur Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet einem Staat, seine Staatsangehörigen auszuweisen. Artikels 3 Absatz 1 des Protokolls Nr. 4 verbietet nicht nur die Ausbürgerung eines einzelnen Staatsangehörigen, sondern auch kollektive Ausweisungen, etwa ganzer Volksgruppen. Damit, dass auch kollektive Ausweisungsmaßnahmen ausdrücklich Erwähnung finden, soll betont

Weiterlesen

Beschwerderecht und effektiver Rechtsschutz

Landgericht Bremen

Aufgrund der Bestimmung des Artikels 13 sind alle Staaten, die der Menschenrechtskonvention beigetreten sind, verpflichtet, jedermann eine effektive Möglichkeits des Rechtsschutzes für alle Fälle vorzusehen, in denen eine Verletzungen der in der Konvention garantierten Menschenrechte und Grundfreiheiten im Raum steht. Dieses Recht steht neben dem im zweiten Abschnitt der Konvention

Weiterlesen

Bildung

Artikel 2 des Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention schafft einen Rechtsanspruch auf Bildung. Im übrigen bekennt sich Artikel 2 des Zusatzprotokolls zu dem Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder und betont folgerichtig die Pflicht des Staates, bei den von ihm übernommenen Aufgaben dieses Elternrecht im Gesamtbereich der Erziehung und des

Weiterlesen

Briefgeheimnis und Telekommunikationsgeheimnis

Briefe

Artikel 8 der Menschenrechtskonvention verpflichtet die Staaten u.a. zur Achtung der Vertraulichkeit der Korrespondenz ihrer Bürger. Artikel 8 schützt die Kommunikation der Bürger in einem weiten Umfang. Der Begriff der Korrespondenz umfasst sowohl die schriftliche Kommunikation (Briefgeheimnis) wie auch diejenige unter der Verwendung (moderner) Mittel der Telekommunikation. Geschützt ist also

Weiterlesen

Diskriminierungsverbot

In ihrem Artikel 14 sichert die Europäische Menschenrechtskonvention Jedermann die diskriminierungsfreie Ausübung der in der Konvention garantierten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu. Dabei verbietet die Menschenrechtskonvention in Ansehung der Menschenrechte jedwede Diskriminierung, gleich aus welchem Grund. Allerdings enthält Artikel 14 der Menschenrechtskonvention kein allgemeines Diskriminierungsverbot. Art. 14 EMRK verbietet nur eine

Weiterlesen

Eheschließung

In seinem Artikel 12 gewährleistet die Europäische Menschenrechtskonvention das Recht eines jeden erwachsenen Bürgers, eine Ehe einzugehen und eine Familien zu gründen. Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden. Auch der 1950 verabschiedeten Menschenrechtskonvention dürfte dieses Eheverständnis zugrunde liegen. Als Familie wird dagegen

Weiterlesen

Eigentum

Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf Eigentum. Diese Gewährleistung ist nicht in der Menschenrechtskonvention selbst, sondern im (ersten) Zusatzprotokoll enthalten. Bereits mit der Empfehlung vom 25. August 1950 hatte die Beratende Versammlung vorgeschlagen, den Entwurf der Menschenrechtskonvention auch auf diese Gewährleistung zu erstrecken. Das Ministerkomitee des

Weiterlesen

Einschränkung der Menschenrechte im Staatsnotstand

Auch die Europäische Menschenrechtskonvention enthält einen „Notstandsartikel“. So erlaubt Artikel 15 den Signatarstaaten, von den Gewährleistungen der Menschenrechtskonvention abzuweichen, mithin also die in der Konvention gewährleisteten Menschenrechte und Grundfreiheiten einzuschränken, wenn „das Leben der Nation“ durch Krieg oder einen anderen öffentlichen Notstand bedroht ist. Dabei zeichnet Artikel 15 EMRK eine

Weiterlesen

Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

In ihrem Artikel 3 gewährleistet die Menschenrechtskonvention ein weiteres grundlegendes Menschenrecht: das Verbot der Folter sowie von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Allgemein versteht man unter Folter körperliche und seelische Schmerzen, Ängste und auch Erniedrigung, die angewendet wird, damit die Opfer erniedrigt, zu Aussagen bzw. Handlungen erpresst oder der Willen der

Weiterlesen

Sie sind derzeit offline!