Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten war in den nun nahezu 65 Jahren ihres Bestehens kein statisches Vertragswerk, sondern wurde immer wieder durch Protokolle geändert und ergänzt.
© Bundesarchiv, B 145 Bild-F023908-0002 / Engelbert Reineke / CC-BY-SA
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Die “Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten” wurde im Rahmen des Europarats als “Konvention Nr. 005” ausgearbeitet. Sie war mit ihrer am 4. November 1950 in Rom erfolgten Unterzeichnung eine der ersten Konventionen des Europarates und ist bis heute… Weiterlesen