Artikel 10 der Menschenrechtskonvention schützt die Meinungsfreiheit und in diesem Zusammenhang auch die Presse- und Rundfunkfreiheit.
Dabei wird die Rundfunk- und Pressefreiheit in zwei Richtungen geschützt: Zum einen — als Bestandteil der Meinungsäußerungsfreiheit — als Recht, seine Meinung zu äußern… Weiterlesen
Das Gegenstück zur Meinungsäußerungsfreiheit ist zwingend und stets die Informationsfreiheit. Sichert die Meinungsäußerungsfreiheit das Recht eines jeden, seine Meinung öffentlich kundzutun, so sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu den Informationen, die für die Bildung einer (kritischen) Meinung essentiell sind.
Der… Weiterlesen
Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet — neben der Informationsfreiheit, der Presse- und Rundfunkfreiheit — das allgemeine, Jedermann zustehende Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die in in Artikel 9 EMRK geschützte Gedankenfreiheit ist die Freiheit des Denkens, insbesondere in weltanschaulichen… Weiterlesen