Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (European Court of Human Rights), EGMR, hat seinen Sitz in Straßburg. Er sollte nicht mit dem höchsten Gericht der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg verwechselt werden. Als Organ des Europarats ist dieses internationale Gericht in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert und wurde 1959 gegründet.
WeiterlesenSchlagwort: Staatenbeschwerde
Spruchkammern des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte besteht aus Richtern, die je aus einem der Vertragssstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention stammen. Insgesamt sind zur Zeit 47 Richter hauptberuflich und vollkommen unabhängig am Gerichtshof tätig für eine Amtszeit von 9 Jahren. Danach können sie nicht wiedergewählt werden. Alle Richter sind einer von fünf Sektionen
WeiterlesenVerfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergibt sich aus der Euroäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Danach führt der Gerichtshof Individualbeschwerdeverfahren nach Artikel 34 EMRK Staatenbeschwerdeverfahren nach Artikel 33 EMRK Gutachtenverfahren nach Artikel 47 EMRK durch. Die Individualbeschwerde (Individual applications) kann jede natürliche oder juristische Person, Personenvereinigung
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