EMRK — Institutionen
Die für die Europäische Menschenrechtskonvention maßgeblichen Institutionen und Verfahren
Die für die Europäische Menschenrechtskonvention maßgeblichen Institutionen und Verfahren
Die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten besitzt etwas weltweit einmaliges: einen eigenen internationalen Gerichtshof, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, an den sich jeder einzelne Bürger, der sich in einem der in der Menschenrechtskonvention oder ihren Zusatzprotokollen verbürgten Rechten… Weiterlesen
Die Europäische Kommission für Menschenrechte existierte von 1953 bis Ende Oktober 1998. Sie war ein Organ des Europarates und hatte ihren Sitz in Straßburg. Ihre Aufgabe bestand in der Überwachung und Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention. Neben dem Europäischen Gerichtshof für… Weiterlesen
Durch den Vertrag von London ist am 5. Mai 1949 der Europarat als erste politische Organisation in Europa gegründet worden, indem 10 Staaten ihn unterzeichnet haben (Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxembug, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich). Als Reaktion auf… Weiterlesen
Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten weist in ihrer derzeit gültigen Fassung dem Ministerkommitee die Aufgabe zu, den Vollzug und die die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu überwachen.
Das Ministerkomitee als Institution ist… Weiterlesen
Der Europarat besteht aus den folgenden Organen:
Strasbourg, Europarat© CherryX per Wikimedia Commons
Sowohl das Ministerkomitee als auch die Parlamentarische (oder… Weiterlesen