Rechtsmissbrauch

Nach Artikel 17 ist ein Missbrauch der Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verboten. Weder ein Staat, eine Gruppe noch eine Person darf es durch Auslegung einer Bestimmung der Konvention erlaubt werden, zur Abschaffung von Rechten und Freiheiten aus der Konvention …

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Diskriminierungsverbot

In ihrem Artikel 14 sichert die Europäische Menschenrechtskonvention Jedermann die diskriminierungsfreie Ausübung der in der Konvention garantierten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu. Dabei verbietet die Menschenrechtskonvention in Ansehung der Menschenrechte jedwede Diskriminierung, gleich aus welchem Grund.

Allerdings enthält Artikel 14 der …

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Eheschließung

In seinem Artikel 12 gewährleistet die Europäische Menschenrechtskonvention das Recht eines jeden erwachsenen Bürgers, eine Ehe einzugehen und eine Familien zu gründen.

Traditionell wird die Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden. Auch der 1950 verabschiedeten …

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Europäische Menschenrechtskonvention