Ausreisefreiheit

Artikel 2 Absatz 2 des Protokolls Nr. 4 zur Menschenrechtskonvention postuliert die Ausreisefreiheit als Bürgerrecht.

Damit, dass das Protokoll diesem Recht eine besondere Bestimmung widmet, geht es von einer ähnlichen systematischen Auffassung aus wie das Bundesverfassungsgericht, das die Ausreisefreiheit nicht …

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Freizügigkeit

In Artikel 2 Absatz 1 gewährleistet das Protokoll Nr. 4 zur Menschenrechtskonvention das Bürgerrecht auf Freizügigkeit im Gebiet desjenigen Staates, in dem sich jemand rechtmäßig aufhält sowie das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes.

Mit dieser Gewährleistung der Freizügig geht …

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Eigentum

Artikel 1 des Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention garantiert das Recht auf Eigentum.

Diese Gewährleistung ist nicht in der Menschenrechtskonvention selbst, sondern im (ersten) Zusatzprotokoll enthalten. Bereits mit der Empfehlung vom 25. August 1950 hatte die Beratende Versammlung vorgeschlagen, den Entwurf der …

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Europäische Menschenrechtskonvention