Artikel 2 des Zusatzprotokolls zur Menschenrechtskonvention schafft einen Rechtsanspruch auf Bildung. Im übrigen bekennt sich Artikel 2 des Zusatzprotokolls zu dem Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder und betont folgerichtig die Pflicht des Staates, bei den von ihm …
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