Die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet in ihrem Artikel 9 die Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit für Jedermann.
Gedankenfreiheit ist die Freiheit des Denkens, insbesondere in weltanschaulichen und politischen Dingen.
Die in Artikel 9 EMRK geschützte Religions- und Weltanschauungsfreiheit
umfasst nicht nur das …