Nulla poena sine lege

Landgericht Bremen

In Artikel 7 beschreibt die Menschenrechtskonvention das Justizgrundrecht des „Nulla poena sine lege“, also den Grundsatz, dass eine eine Strafvorschrift nicht rückwirkend eingeführt oder verschärft werden darf.

Das Verbot einer Bestrafung ohne Gesetz verbietet nicht nur die rückwirkende Einführung einer …

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Unschuldsvermutung

Landgericht Bremen

Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde.

Diese Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen …

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Europäische Menschenrechtskonvention