Artikel 4 Absatz 1 der Menschenrechtskonvention verbietet jegliche Form von Sklaverei und Zwangsarbeit.
Sklaverei bezeichnet den Zustand, in dem Menschen als Eigentum anderer behandelt werden. Nach der von den Vereinten Nationen verwendeten Definition bedeutet Sklaverei „die Rechtsstellung oder Lage einer …
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