Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet – neben der Informationsfreiheit, der Presse- und Rundfunkfreiheit – das allgemeine, Jedermann zustehende Recht auf freie Meinungsäußerung.
Die in in Artikel 9 EMRK geschützte Gedankenfreiheit ist die Freiheit des Denkens, insbesondere in weltanschaulichen …
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